Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Reitstunden des RV Hütherhof,
Das Pferd/Pony steht im Mittelpunkt.
Korrekte Pflege und Umgang mit den Pferden sind Grundlage von allem, was wir anbieten.
Tierwohl und allgemeine Regelungen zu Reitstunden
1. Das Tierwohl steht im Vordergrund.
2. Die Pflege und die theoretischen Grundlagen sollen in allen unseren Angeboten mit einfließen, um ein tier- und artgerechtes Angebot bieten zu können.Der Reitlehrer kann jederzeit geeignete Übungen sowie theoretische Inhalte vermitteln, die dem korrekten Umgang, der Korrektur oder der Vermittlung des notwendigen Wissens dienen, auch ohne den Einsatz von Pferd oder Pony.
3. Es besteht Helmpflicht. Zu keiner Zeit darf ohne Helm geritten werden. Dieser muss passend sein, den allgemeinen Normen entsprechen und darf nicht älter als 8 Jahre sein. Die Reitlehrer sind angewiesen dies zu kontrollieren.
4. Wenn ein Stammplatz gebucht wird oder an Reitangeboten teilgenommen wird, muss geeignete Reitbekleidung getragen werden, wie folgt:
Ausnahmen hiervon sind bei einzelnen Angeboten oder Kursen möglich.
Die Reitlehrer sind angewiesen dies zu kontrollieren.
5. Die Pferdeeinteilung ist ausschließlich unseren Reitlehrern vorbehalten.
6. Bei allen Angeboten ist für vereinsfremde Reiter einmalig ein Vorreiten beim Reitlehrer notwendig. Ausgenommen hiervon sind: Minireiten, Ponyschule und vergleichbare Angebote, Kurse und Reitferien
Organisation der Reitstunden
7. Maßgeblich ist die am Tag der Buchung gültige Preisliste.
8. Bei allen Angeboten werden Mitglieder des RV Hütherhof bevorzugt.
9. Die Organisation, Buchung sowie Stornierung der Reitstunden erfolgt ausschließlich über https://huetherhof.reitbuch.com/
10. Die gezahlte Leistung ist grundsätzlich mit dem Zustandekommen der Reitstunde abgegolten.
11. Nichtmitglieder zahlen auf alle Reitstunden einen Zuschlag, der in seiner Höhe vom Vorstand festgelegt wird. Bei Kursen und Reitferien gelten die angegebenen Preise.
12. Der Stammplatz im Reitunterricht kann immer zum Ende des nächsten Monats gekündigt werden.
13. Bei Zahlungsverzug länger als 4 Wochen verfällt der Anspruch auf einen Stammplatz ohne weitere Mitteilung.
Nachholstunden
14. Das Nachholstundensystem gilt für alle Angebote mit Stammplatz und einer Mindestteilnehmeranzahl von fünf Teilnehmern.
15. Es können 2 Nachholstunden angesammelt werden. Diese verfallen nach 8 Wochen. Die Stornierung muss mehr als 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde erfolgt sein.
16. Nachholstunden sind nicht übertragbar und können nicht mit anderen Angeboten verrechnet werden.
17. Wenn Nachholstunden aus organisatorischen, persönlichen oder sonstigen Gründen nicht in Anspruch genommen werden können, besteht kein Anspruch auf Auszahlung oder Verlängerung der 8 Wochenfrist.
18. An Feiertagen sowie bei wetterbedingten Absagen oder sonstigen, nicht vom RV Hütherhof zu beeinflussenden Faktoren, die zum Ausfall von Reitstunden führen, besteht kein Anspruch auf Nachholstunden.
Zusatzangebote
19. Bei allen zusätzlich gebuchten Angeboten, darunter z. B. Einzelstunden, Ausritte und Springstunden, kommt eine feste Buchung erst nach Zahlungseingang zustande – entweder auf einem Konto des RV Hütherhof, über die Bezahlfunktion unseres Reitbuchs auf unser PayPal-Konto, per Barzahlung oder durch Zahlung mit Wertkarte zustande.
20. Es besteht keine Möglichkeit, eines der unter Punkt 20 beschriebenen Angebote mit Anspruch auf Erstattung zu stornieren.
21. Bei den unter Punkt 20 beschriebenen gebuchten Angeboten besteht die Möglichkeit, diese eigenverantwortlich an einen anderen Reiter unter Berücksichtigung der Punkte 6 und 11 der AGB abzutreten. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Reitlehrers.
Allgemeine Regelungen
22. Der RV Hütherhof behält sich abweichende Regelungen in einzelnen, begründeten Fällen vor.
23. Die Reitlehrer und der Vorstand sowie das Personal des Hütherhofs sind jederzeit ermächtigt Anweisungen über diese Regelungen hinaus zu erteilen.
24. Bei bewusster Missachtung der AGB oder den erteilten Anweisungen - soweit diese nicht unseren AGB widersprechen - kann ein einmaliger oder dauerhafter Ausschluss vom Angebot des RV Hütherhof erfolgen. Es besteht kein Recht auf Erstattung. Die Mitgliedschaft im RV Hütherhof bleibt satzungsgemäß weiter bestehen.
25. Änderungen der AGB können vom Vorstand beschlossen werden.